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Hanse Haus hilft uns & unser Innenausbau nimmt Gestalt an

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Nach der erschreckenden Nachricht vergangene Woche durch unsere Versicherung, dass sie sich doch zurückzieht und den Schaden nicht bezahlen möchte, hat sich Hanse Haus noch am Freitag bei uns gemeldet. Auch für Hanse Haus ist es nicht nachvollziehbar, dass zwischen Übergabe und Einzug der Bauherren, wenn man eine Wohngebäude- und Rohbauversicherung hat, nicht gegen Leitungswasserschäden versichert ist. Da das Unglück nicht von uns verursacht wurde, hält es Hanse Haus auch nicht für sachgerecht und fair, dass wir als Bauherren auf dem Wasserschaden „sitzen“ bleiben. Aus diesem Grund hat uns Hanse Haus zugesagt, dass sie den Wasserschaden auf ihre Kosten beheben werden. Allerdings will Hanse Haus nochmal prüfen, ob nicht doch unsere Verischerung für den Schaden aufkommen muss. Wenn Hanse Haus zu dem Beschluss kommt, dass die Versicherung den Schaden übernehmen muss, wird uns Hanse Haus diesen in Rechnung stellen und wir müssen den Schaden dann bei der Versicherung geltend machen und gege...

Schlimmer geht immer: Unsere Versicherung übernimmt die Kosten nicht

Es ist wirklich unglaublich: Sobald man glaubt, dass jetzt langsam alles wieder gut wird, kommt doch wieder ein neuer Hammer... Nachdem am Dienstag der Gutachter da war und ich daraufhin von der Firma des Sachverständigers einen Anruf erhalten habe, dass schon am Freitag die Firma anrückt um den kaputten Estrich zu entfernen und anschließend Trocknungsgeräte aufzustellen, bekomme ich heute wieder einen Anruf, dass sich unsere Versicherung leider zurückgezogen hat und morgen leider nichts gemacht werden kann. Ich war total fassungslos! Also habe ich gleich die HUK angeruf, bei der wir die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Dort habe ich von einer zuständigen Bearbeiterin erfahren, dass unser Schaden nicht unter die Wohngebäudeversicherung fällt, da das Haus zum Zeitpunkt des Schadens noch nicht bezugsfertig war - die Wände waren noch nicht gestrichen und die Böden noch nicht verlegt. Daher greift laut der Versicherung zu dem Zeitpunkt nicht die Wohngebäudeversicherung, sondern...